Die Relevanz von Suchmaschinen und Social Media für die Meinungsbildung ist inzwischen unbestritten. Die neue Medienordnung schreibt daher auch Regeln für diese Medienintermediäre und Plattformen fest. Seit November 2020 ist der Medienstaatsvertrag in Kraft, die regulatorische Handhabe für Länder und Medienanstalten. Mit einer Studie haben die Medienwächter nun überprüft, wie es um die Umsetzung von Transparenz-Regeln bei Google, Facebook und Co. steht. Das wichtigste Ergebnis: Es gibt noch viel Luft nach oben.
Die erfahrene Kriegsreporterin Antonia Rados bringt es im stern-Podcast "heute wichtig", auf den Punkt: Man sollte Berichterstattung nicht Algorithmen überlassen, denn sie liefern sehr schnell sehr viele Informationen ohne Zusammenhang (Rados ab Minute 07:30).
Algorithmen spielen eine große Rolle dabei, Informationen im Internet zu filtern, zu priorisieren und zu präsentieren. Der seit Ende 2020 gültige neue Medienstaatsvertrag enthält erstmals Normen zur Transparenz und Diskriminierungsfreiheit beim Einsatz von Algorithmen. User sollen nachvollziehen können, warum ihnen bestimmte Inhalte auf Ergebnisseiten von Suchmaschinen- oder Video-Plattformen angezeigt werden. Damit sind erstmals auch so genannte Medienintermediäre unter die Kontrolle der Landesmedienanstalten gestellt worden.
Die Medienwächter wollen nun nach eineinhalb Jahren darstellen, wie es um die Wahrnehmung von Transparenzangaben bei Google, YouTube, Instagram und Co. bestellt ist. Dafür wurde das Institut GIM beauftragt; von Ende März bis Mitte April dieses Jahres wurden online 3000 deutschsprachige 16- bis 69-Jährige befragt. Mit dem zentralen Ergebnis: Es gibt in Sachen Transparenz noch „erheblichen Nachbesserungsbedarf“, wie die Medienanstalten gemeinsam verkünden.
Über 80 Prozent der Befragten der Studie sind nach Angaben der Medienanstalten an solchen Informationen interessiert. Allerdings seien die gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzangaben bei den untersuchten Medienintermediären Google, YouTube und Instagram nicht leicht zu finden, heißt es. Gerüffelt wird des Weiteren die Verständlichkeit der Angaben. Dabei sollte der Medienstaatsvertrag mit seinen Transparenzvorschriften dafür sorgen, dass die Funktionsweise von Google, YouTube, Instagram und Co. für User nachvollziehbar werden.
„Dass dies nicht nur medienrechtlich notwendig ist, sondern auch den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht, zeigt unsere Studie klar“, sagt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten.
Das Gremium hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten mit Vertreter:innen der Internet-Konzerne über die konkrete Gestaltung für mehr Transparenz gesprochen. „Jetzt erwarten wir zeitnah von allen Anbietern entsprechende Zeichen der gesetzeskonformen Umsetzung der Transparenzregeln“, mahnt Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation, vormals Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz.
Konkret ist für die repräsentative Online-Befragung unter dem Titel „Medienintermediäre transparent“ anhand konkreter Beispiele von Google, YouTube und Instagram Auffindbarkeit und Verständlichkeit praktisch getestet worden.
Dabei stellt sich heraus:
Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein (MA HSH) und Themenbeauftragte der Medienanstalten für Medienintermediäre, betont: „Google, Instagram, YouTube & Co. werden vor allem mobil genutzt. Hier muss mit Priorität nachgebessert werden, sowohl was die Verständlichkeit der Angaben als auch den Weg zu den Informationen angeht.“ Die Anbieter müssten ihre Expertise in der Entwicklung kundenfreundlicher Angebote auch für die transparente Aufklärung ihrer User einsetzen.
Bei ihren Forderungen lassen die Medienwächter nicht locker und stellen „einen verbesserten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher“ in Aussicht.
Die Studienergebnisse „Medienintermediäre transparent“ im Detail sind hier abrufbar. Die wichtigsten Ergebnisse sind in diesem Video zusammengefasst:
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