Generative Künstliche Intelligenz (GenAI) macht es möglich: Synthetische Inhalte fluten den Markt, nicht selten zum Leidwesen von Kreativen. Bereits jetzt produzieren Videogeneratoren rege Inhalte. Zu ihnen zählen Dream Machine von Luma AI oder die Modelle von Runway Clips, die qualitativ mit professionell gedrehtem Material mithalten können.
Jenseits des Staunens über das, was schon machbar ist und der Sorge darüber, was in Zukunft noch kommt, stellt sich vor allem eine Frage: Was darf man aus rechtlicher Perspektive überhaupt mit derartigen KI-Tools tun?
Das Kino ist traditionell ein Raum, in dem das Spekulative, das Fantastische und allerlei Endzeitvisionen möglich werden. Mit KI reiht sich nun ein weiteres Schreckgespenst in das Figurenkabinett der Lichtspieltheater ein, das im Gegensatz zu Godzilla und Co. schon in der Wirklichkeit angekommen ist (Foto oben: Adobe Stock).
Derzeit findet Künstliche Intelligenz beispielsweise in der Storyboard-Phase Einsatz, wenn einzelne Filmsequenzen auf dem Reißbrett skizziert werden. In kurzer Zeit können so Pitches illustriert und verschiedene Varianten einzelner Szenen kostengünstig ausprobiert werden.
Der Knackpunkt hier wie bei allen anderen Einsätzen von Anwendungen der "GenAI" : Genau wie große Sprachmodelle (LLMs) sind Bewegtbildgeneratoren nur so gut wie die Daten, auf die sie Zugriff haben. Nur so können sie lernen, Regie-Anweisungen richtig zu deuten oder stilistische Eigenheiten menschlicher Künstler:innen zu imitieren.
Und weil damit urheberrechtlich geschützter Content als Trainingsbasis benötigt wird, bewegen sich sowohl die Anbieter derartiger Softwares als auch ihre User aus rechtlicher Sicht in einer Grauzone.
Im Rahmen des 40. Filmfests München warfen die Medien.Bayern-Initiativen XPLR: MEDIA in Bavaria und Blauer Panther – TV & Streaming Award kürzlich ein Schlaglicht auf die juristischen Feinheiten, wie Künstliche Intelligenz in die Bewegtbildproduktion eingebunden werden kann. Produzent Max Wiedemann, Chief Business Development & Chief Production Officer bei LEONINE Studios, sprach sich bei der Veranstaltung dafür aus, die Datensätze hinter den Programmen komplett offenzulegen.
Vielen Kreativen geht diese Forderung jedoch nicht weit genug: Sie wollen, dass Lizenzen für potenzielles Übungsmaterial verpflichtend werden oder sogar ein Totalverbot ins Auge gefasst wird, sollte urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung der Urheber:innen verwendet werden.
Einige Systeme bieten heute schon eine "Opt-out-Möglichkeit" an, also die Chance, sich aktiv vom Verfahren abzumelden. Doch diese Option kommt in der Regel im konkreten Fall erst in dem Moment zum Tragen, wenn sich Urheber:innen bewusst nach vorhergehender Information gegen das Integrieren ihrer Inhalte in ein GenAI-Modell entscheiden. Content, der bereits von KI-Tools "gecrawlt" und damit als Lerngrundlage ausgewählt wurde, wird selten wieder aus dem Datensatz entfernt.
Andererseits sei zu hinterfragen, wie es denn um das Copyright des Outputs bestellt sei, gab der Hamburger Fachanwalt Dr. Bahne Sievers bei der Filmfest-Diskussion zu bedenken. Das Urheberrecht befasse sich mit dem eigentlichen Inhalt und weniger mit der Frage, ob es stilistische Ähnlichkeiten zu den Werken anderer Künstler:innen gebe.
Auch wenn sich KI-Systeme im Regelfall weigern, den Stil oder die Optik eines bestehenden Werks zu kopieren, lassen sich Beschränkungen wie diese durch geschicktes "Prompting" überlisten. Sprich: Je geübter der Mensch an der Maschine seine Befehle an die KI eingibt, desto näher kommt er an das Gewünschte heran.
Zu welchen Ergebnissen generative KI kommen kann, weiß Jacques Alomo, Head of AI Innovation bei youknow und Gründer von creamlabs AI. Auf der Bühne des Amerikahauses in München ließ der Spezialist für Erklärvideos und automatisierte Anwendungen im Videosegment das Filmfest-Publikum einen KI-generierten Frank Sinatra "Gangsta’s Paradise" von Coolio und Kylian Mash singen. Des Weiteren präsentierte Alomo einen täuschend echt wirkenden Deepfake mit Ex-US-Präsident Barack Obama und Tech-Gigant Elon Musk im Stil eines Hiphop-Album-Covers. Seine ernüchternde Erkenntnis: "Es geht nicht darum, die Menschen nach links oder rechts zu bewegen, sondern darum, dass die Aktien steigen oder fallen."
Ist also vieles nur ein Muss, um als Unternehmen innovativ zu wirken?
Klar ist: KI kann viel, auch im Bewegtbildbereich. Nicht zuletzt deshalb sprach sich Nikola Kohl, Geschäftsführerin und Produzentin bei der TV-Kreativschmiede south&browse, bereits bei den MEDIENTAGEN MÜNCHEN 2023 dafür aus, dass Unternehmen eine klare Haltung zu Künstlicher Intelligenz einnehmen sollten. Es sollte festgezurrt sein, wie KI-Anwendungen in Arbeitsprozesse integriert werden sollen.
Die MEDIENTAGE MÜNCHEN 2024 finden vom 23. bis 25. Oktober unter dem Motto "Realities" bei der Serviceplan Group im House of Communication in München statt.
Dabei blicken wir im Rahmen zahlreicher Sessions zu den Themen Bewegtbild, TV, Streaming und Produktion auf Trends, Herausforderungen und Aufgaben für die Bewegtbildbranche. Tickets sind ab sofort erhältlich!
Interessiert an Themen rund um die Medienbranche? Dann ist hier im Blog der MEDIENTAGE MÜNCHEN noch mehr Lesenswertes zu finden.
Zudem können Medienthemen auch gehört werden: im Podcast "This is Media NOW".