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Was Zeitschriftenverleger von der Politik fordern

21. Juli 2026

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Vier Punkte für die Zukunft der freien Presse: Der MVFP Medienverband der freien Presse zieht Bilanz und schärft seine umfangreiche Agenda. Es geht um Mehrwertsteuer, Kartellrecht, Medienstaatsvertrag und KI-Regulierung: Beim Münchner Jahrestreffen der Zeitschriften-Verleger im MVFP ging es um klare politische Forderungen.


Horst Ohligschläger, Vorsitzender des MVFP Bayern, eröffnete bei der Münchner Veranstaltung mit einem Rückblick auf den frisch gewählten Verbands-Vorsitzenden Lars Joachim Rose, Klambt-Verleger, und den Schulterschluss mit dem BVDW auf Bundesebene. Gemeinsam habe man bereits wichtige Urteile gegen Google erstritten – Ziel: fairer Wettbewerb.

Genau dort setzte Rose in seiner Rede an und benannte vier zentrale Forderungen, an denen sich der Verband aktuell abarbeitet.

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Lars Joachim Rose beim MVFP Bayern (Foto: Christian Rudnik)

 

Forderung 1: Diskriminierungsfreie Presseförderung

Die Mehrwertsteuer auf Presseerzeugnisse sollte fallen – und keinesfalls auf 21 Prozent steigen, wie Überlegungen der Bundesregierung im Zuge der großen Steuerreform andeuten. Eine Erhöhung, so Klambt-Verleger Rose, wäre nichts anderes als eine „indirekte Förderung“ von Big Tech, das ohnehin schon steuerlich günstiger dastehe als die heimische Presse.

Dr. Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien (Foto oben, MVFP Bayern,  Christian Rudnik / Bettina Theisinger), griff den Punkt später auf: Der klügste Weg zu mehr Gleichheit mit den großen Plattformen wäre eine Senkung, besser noch eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Presseerzeugnisse.

 

Forderung 2: Die GWB-Novelle nachschärfen

Der zweite Punkt betraf die Fusionskontrolle. Der Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle bringt zwar dem MVFP zufolge erste Verbesserungen – etwa höhere Umsatzschwellen bei der Fusionskontrolle und eine entfristete, auf private Rundfunkveranstalter ausgeweitete Erleichterung für verlagswirtschaftliche Kooperationen. Auch die Reform der Sanierungsfusion, die künftig für Verlage jeder Größe gilt und Gemeinschaftsunternehmen einschließt, wird begrüßt.

Doch aus Verlegersicht bleibt das zentrale Problem ungelöst: Das Kartellrecht bildet den digitalen Wettbewerbsdruck auf Presseerzeugnisse noch immer nicht ausreichend ab. Gefordert werden unter anderem redaktionelle Kooperationen bei gewahrter Unabhängigkeit der Redaktionen, das Streichen der so genannten Presserechenklausel, die Verlagsumsätze fiktiv erhöht, und vor allem Paragraf 19a GWB nachzuschärfen. Es gelte, „mächtige digitale Gatekeeper“ verbindlich zu fairem Wettbewerb bei der Verbreitung digitaler Presse verpflichten zu können.

Forderung 3: Digitaler Medienstaatsvertrag Teil 2

Die offene Frage: Darf man, wie im Vorschlag der Staatskanzleien für so genannte Public-Value-Medien vorgesehen, einzelne Anbieter bevorzugt sichtbar machen?

Rose warnte in München vor einem Eingriff in die freie digitale Presse, sollte es tatsächlich so weit kommen. Er verwies auf die Haltung der Staatskanzlei in NRW, wonach Verlage ohnehin zu Public Value zu zählen sein, weil sie per Definiton wesentlich zur gesellschaftlichen Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen würden.

Herrmann ergänzte die Perspektive der Bayerischen Staatskanzlei: Der Digitale Medienstaatsvertrag solle dafür sorgen, dass sich geistiges Eigentum auch im KI-Zeitalter noch rechnet – mit mehr Sichtbarkeit für Public-Value-Inhalte und angepassten Vergütungsregeln auf EU-Ebene. Die Marktmacht der großen Gatekeeper an sich würde bereits durch den Digital Markets Act eingeschränkt, das scheine zu wirken. Offen bleibe vor allem die faire Verteilung der Erlöse; eine gute urheberrechtliche Lösung sei hier der bessere Weg als zusätzliche Regulierung, schränkte Herrmann ein.

Deutlich machte er, dass es darum gehe, mit der Presse auch einen wichtigen bayerischen Wirtschaftsfaktor zu stärken.

Forderung 4: Keine Bevorzugung von KI-Inhalten

Digitalplattformen dürfen KI-generierte „Mediensubstitute“ nicht gegenüber echten, qualitativ hochwertigen Inhalten bevorzugen. Konkret gefordert wird vom MVFP ein Verbot von AI Overviews. „Mächtige Intermediäre“ müssten in ihre Schranken gewiesen werden, so Rose.

Herrmann lieferte dazu die Marktzahlen: Big Tech saugt inzwischen mehr als die Hälfte des gesamten Werbevolumens ab. Sein Fazit: Der Unterschied, den KI macht, ist fundamental. Innovation dürfe man dabei grundsätzlich positiv sehen, doch ohne politische Leitplanken drohe der eigentliche Mehrwert der Branche, die redaktionelle Arbeit, unter die Räder zu kommen. Bayern unterstütze zudem die Forderung, auf EU-Ebene sinnvolle Cookie-Regeln durchzusetzen und spreche sich gegen eine Verschärfung der Werberegeln aus.

Rose schloss mit einem Bekenntnis: „Die Verleger glauben an die Zukunft der freien Presse.“

55408741294_45f887ef63_kV.l.: Uschi Ackermann, Prof. Dr. Alena Buyx, Prof. Sabine Resch, Andrea Lauterbach, Christiane Wolff und Anina Veigel beim MVFP Bayern Sommerfest (Foto: Christian Rudnik)


Demokratie-Perspektive: Warum die Forderungen dringlich sind

Herrmann unterlegte die vier Punkte mit einem größeren Argument: Freie Medien seien die Voraussetzung für jeden demokratischen Meinungsbildungsprozess in einer offenen, liberalen Gesellschaft. 

Die Lage sei ernst – Grundgewissheiten wie Dauerfrieden und stabile Demokratie stünden auf dem Spiel. Er zog Parallelen zum „illiberalen Ton der Weimarer Republik“, wo die Diktatur eben nicht verhindert wurde, und verwies auf die zunehmende „Selbstradikalisierung“ vieler Menschen durch Social Media. Journalismus sei das wirksamste Gegengewicht zu Desinformation und Manipulation.

Ein Appell richtete der CSU-Politiker auch an die Verlage selbst: Es gelte, „nicht dem süßen Gift des Clickbaits“ zu verfallen.

 

Die Unternehmenssicht: Nils von der Kall

Zeit-CEO Nils von der Kall lieferte eine optimistische Verlagssicht beim MVFP-Treffen: „Hurra, wir leben noch!“, so der erfahrene Manager. Er bezog sich auf eigene Daten aus dem Hamburger Unternehmen: Die Zeit habe heute mehr Abonnements denn je, digital wie analog. Der Kanal zähle nicht, entscheidend sei allein der Inhalt.

Als aktuelles Beispiel für den journalistischen Nutzen von KI nannte er die Erschließung der SS- und NS-Karteien für die Recherche: 68 Tonnen Akten, die der Münchner Papierfabrikant Hans Huber 1945 vor der Vernichtung rettete, ließen sich erst mit KI-Unterstützung durchsuchbar machen. Künstliche Intelligenz sei kein Ersatz für Journalismus, erweitere aber den journalistischen Spielraum.

Das Schlusswort von Nils von der Kall: Man entscheide selbst, was man mit den technischen Möglichkeiten mache – genau das sichere guten Journalismus, auf jeder Bühne, die beim künftigen Publikum eine Rolle spielt.

55408569216_5f1e8ac84f_kNils von der Kall beim MVFP Bayern Sommerfest (Foto: Christian Rudnik)


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