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KI und Inhalte: Das gilt seit 2. August

11. August 2026

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Seit dem 2. August 2026 ist es amtlich. Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen, der AI Act gilt. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künsltich Generierte. Sie betrifft Radio, Redaktionen, Werbungtreibende, die Musikbranche und damit fast jede Branche, die mit Inhalten arbeitet. Der Unterschied liegt im Detail.

 

Die KI-Verordnung kennt zwei Rollen. Den Provider als Anbieter des KI-Tools. Und den Deployer, das ist der Anwender. Für die Kennzeichnungspflicht zählt die zweite Rolle. Wer ein KI-Tool einsetzt – im Spot, im Newsroom, in der Produktion etcetera – ist Deployer.

Werbungtreibende, Agentur, Produktionsstudio, Redaktionen oder auch Sender: Sie alle tragen die Verantwortung für offene Kommunikation und für die Dokumentation des KI-Einsatzes. "Diese beiden Rollen sollte man klar voneinander trennen", sagt dazu EMR-Direktor Dr. Stephan Ory bei einem Webinar der Gattungsiniative Radiozentrale.

 

Warum Kennzeichnung jetzt erst recht zählt

Für den IT-Sicherheitsrechtler Dennis-Kenji Kipker ist der AI Act mehr als eine Pflichtübung. Seine These, die er bei Heise niederschreibt: Europa schafft einen Rahmen, der Vertrauen in KI stärken kann. Und das wird dringender: Denn Nutzung und Risiken wachsen schneller als das Risikobewusstsein vieler Unternehmen.

Ein Grund, der über die reine Pflicht hinausgeht: KI-Inhalte werden kontinuierlich besser und damit schwerer erkennbar. SEO-Spezialist Sistrix hat mit Wortliga über 2000 KI-generierte B2B-Texte untersucht, die mit Claude, Gemini und ChatGPT erzuegt wurde. Das Ergebnis: Die Qualität hängt weniger vom Modell ab als vom Prompt. Bei ein und demselben Modell schwankt das Lesbarkeits-Ranking enorm, je nach Formulierung. Wer geschickt promptet, bekommt flüssige und überzeugende Texte. Die Erkennbarkeit von KI-Content sinkt also weiter. Genau deshalb wird der Hinweis wichtiger.

 

Branchen-Tipps zur Umsetzung

Die Radiozentrale hat zusammen mit Vermarktern und Verbänden Vorschläge für Radiowerbung erarbeitet:

  • Rein technische Optimierung wie etwa Rauschreduktion braucht keine Kennzeichnung.

  • Jeder Spot braucht seinen eigenen Hinweis. Ein Hinweis für den ganzen Werbeblock reicht nicht.

  • Kontext immer unmittelbar am Inhalt – ein Verweis in AGB oder Impressum reicht nicht.
  • In der Lautstärke des Spot-Pegels, barrierefrei wahrnehmbar.

  • Die Hinweis-Sekunden zählen nicht in die Vermarktung.

  • Und: Keine Übergangsfrist für laufende Kampagnen.

  • Läuft ein Spot seit dem 2. August weiter, braucht er ab sofort den Hinweis.

Tipps für Text und Redaktion sind unter anderem beim KI-Kompetenzentrum Medien KI.M der Medien.Bayern GmbH zu finden:

  • Kennzeichnung ist nur nötig, wenn kein Mensch redaktionell kontrolliert hat.

  • Eine reine Rechtschreibprüfung zählt dabei nicht als Kontrolle.

Der Bundesverband Musikindustrie lässt KI-Musik in den Offiziellen Deutschen Charts künftig nur noch zu,

  • wenn sie im Wesentlichen menschlich geschaffen ist.

  • Und wenn alle KI-Schritte offengelegt werden.

  • Verschleierter Einsatz kann zum Ausschluss führen.

Bild und Video:

  • Bei Deepfakes zählt: Verändert der Eingriff den Aussagegehalt?

  • Rein technische Optimierung wie etwa Zuschnitt, Belichtung braucht keine Kennzeichnung.


Der Entscheidungsbaum der Radiozentrale

Um Klarheit zu schaffen, hat die Radiozentrale einen „Entscheidungsbaum“ entwickelt. Er führt Schritt für Schritt durch die Frage: Ist dieser Spot kennzeichnungspflichtig? Ory nennt das Werk ein "Schweizer Taschenmesser" für Entscheidungen. Mit Interpretationsspielraum, den jedes Haus für sich ausfüllen muss.

Ory bringt die Haltung der Radio-)Branche auf einen Nenner.

  • Erstens:
    KI in der Werbung bleibt möglich.

  • Zweitens:
    Verantwortung beginnt vor der Ausstrahlung, nicht danach.

  • Drittens:
    Sicherheit entsteht durch klare Prozesse. Die Radiozentrale begleitet das mit einer eigenen Task Force KI um Spezialistin Katharina Zeschke.

Ein Zitat aus dem Radiozentrale-Webinar bringt es auf den Punkt: "Der AI Act setzt die Regeln. Der Hörer setzt die Messlatte." KI-Compliance wird für Marken zur Vertrauensfrage. Wer Künstliche Intelligenz sichtbar einsetzt, nachvollziehbar, verantwortungsvoll, erfüllt nicht nur Pflichten, er setzt sich ab.

Weiterführende Links:

Code of Practice der Europäischen Kommission
Leitlinie zur KI-Verordnung von Europäischen Kommission
Musikregeln des BVMI
KI.M-Tipps zur KI-Kennzeichnung
Radiozentrale und ihre Umsetzungshilfe für KI in Radiowerbung

 


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