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Die To-do-Liste der Medienanstalten für 2021

21. Januar 2021

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Im Superwahljahr 2021 und nach den Erfahrungen mit der Erosion der US-amerikanischen Demokratie in der gerade beendeten Ära des Twitter-Präsidenten Donald Trump gilt in besonderem Maße, Meinungsfreiheit und -vielfalt in der digitalen Medienwelt zu schützen. Die Medienanstalten, die seit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags im November 2020 erweiterte Aufsichtspflichten auch im Internet innehaben, haben daher eine Agenda für dieses Jahr vorgelegt. Die „Sicherstellung einer ungehinderten und verlässlichen Meinungsbildung“ stehe im Fokus, verkünden sie.

Mit Themenschwerpunkten gehen die Medienanstalten ins neue Jahr, das zweite, das geprägt sein wird von der Corona-Pandemie. Es gilt nach den Worten von Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), darum, „in diesen herausfordernden Zeiten Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt zu schützen“.

Gerade diese Krise habe „wie ein Brennglas die Relevanz einer vielfältigen Medienlandschaft für das Funktionieren unserer Demokratie vor Augen geführt“. Auch haben die Medienwächter im Superwahljahr 2021 die Aktivitäten von sozialen Netzwerken, Online-Plattformen und Influencern mit ihrer „enormen Reichweite in Bezug auf journalistische Inhalte“ im Visier.

Wichtig ist ein klares Ziel, zumal der Medienaufsicht mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags im November vergangenen Jahres erweiterte Aufsichtspflichten auch im Internet übertragen wurde. Es gilt nun, den neuen Rechtsrahmen zu konkretisieren, Satzungen und Richtlinien herauszugeben und die neuen Zuständigkeiten zu fixieren. Auch wenn die Medienwächter*innen in ihrer Ankündigung ihren Handlungsspielraum „aufgrund der gescheiterten Erhöhung des Rundfunkbeitrags“ vorerst etwas reduziert darstellen, haben sie mehrere Punkte auf ihre Jahresagenda 2021 gesetzt:

  • Wie kann der Einfluss großer digitaler Player wie Google, Facebook oder Instagram auf Meinungsbildungsprozesse gelenkt werden?
    Auch diese Aufgaben bringt der neue Medienstaatsvertrag mit sich. Dabei soll sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten vor allem darum kümmern, dass die „Medienintermediäre“ den Nutzer*innen transparent machen, wie Suchalgorithmen funktionieren. Verhindert werden soll auch „systematische Benachteiligung einzelner journalistisch-redaktionell gestalteter Medienangebote“.
  • Ein zentraler Punkt der Arbeit der Medienanstalten in diesem Jahr wird die Plattformregulierung sein nebst Identifizierung und Auffindbarkeit so genannter Public-Value-Inhalte auch von werbefinanzierten Anbietern.
    „Voraussichtlich im Herbst werden die Medienanstalten eine öffentliche Ausschreibung durchführen, um private Public-Value-Angebote zu identifizieren, die in einem besonderen Maß zur Vielfalt beitragen und leicht auffindbar sein sollen“, heißt es. Wie Public Value zu definieren ist und was die Medienaufsicht so plant – das wurde im Rahmen der Medientage München 2020 diskutiert:

  • Gerade im Superwahljahr wichtig und eine große Herausforderung im Kampf gegen Desinformation: der Punkt Telemedienregulierung auf der Agenda der Medienanstalten.
    Die ZAK beaufsichtigt neuerdings auch bundesweit ausgerichtete „Telemedien“, also die unzähligen Angebote zur Information oder Unterhaltung im Netz, Blogs oder Podcasts und vieles mehr. Die Medienanstalten wachen nun darüber, dass sich „geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien“ an anerkannte journalistische Spielregeln halten, wenn sie nicht der Selbstregulierung des Presserats oder einer Freiwilligen Selbstkontrolle unterliegen.
  • Der Punkt „Desinformation und Verantwortlichkeit von Online-Diensten“ ist den Medienanstalten mit Blick auf die rapide Zunahme während der Corona-Pandemie noch auf einer weiteren Ebene wichtig: auf der europäischen.
    Dort wollen sich die deutschen Vertreter*innern stärker in die Diskussion einbringen, um mit Blick vor allem auf Online-Plattformen deren Verantwortung bei der Verbreitung von „Fake News“ zu thematisieren und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen.

Zu guter Letzt haben die Medienanstalten einen neuen Beauftragten für Medienkompetenz aus ihren Kreisen ernannt und die Arbeitsstruktur in den zwei Fachausschüssen „Regulierung“ und „Netze, Technik, Konvergenz“ gestrafft. Jochen Fasco, Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), führe das Thema in neuer Funktion weiter – „um der zunehmenden Bedeutung von Medienkompetenz in der digitalen Welt gerecht zu werden und die Kooperation und Vernetzung in diesem Bereich zu vertiefen“.

 


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