Wer künftig Inhalte veröffentlicht, die mit den Tools der Künstlichen Intelligenz (KI) erstellt werden, soll dafür auch geradestehen. Das ist der Kerngedanke, den die Bundesländer mit dem neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag festschreiben wollen. Sie arbeiten an einem Regelwerk, das die deutsche Medienordnung an EU-Recht anpasst, Werbung im privaten Rundfunk erleichtert und gleichzeitig die Aufsicht über KI-Systeme neu aufsetzt.
Der geplante neue Staatsvertrag entsteht in zwei Schritten. Teil eins haben die Ministerpräsident:innen bereits im Juni beschlossen. Er soll als „Neunter Medienänderungsstaatsvertrag“ bis Januar 2027 unterzeichnet und zum 1. August 2027 in Kraft treten – vorausgesetzt, alle 16 Landtage nicken das Werk ab.
Teil zwei, der unter anderem die KI-Nutzung im Visier hat, ist gerade eben in der Rundfunkkommission der Länder beraten worden und startet nun in die öffentliche Anhörung starten.
Zentral heißt es laut epd im Entwurf zum zweiten Teil: „Anbieter von KI-Informationssystemen sind für die von diesen generierten Inhalte verantwortlich“. Damit ziehen die Länder eine klare Linie: Wer ein KI-System betreibt, das Inhalte erzeugt oder aggregiert, kann sich nicht länger allein auf die Technik berufen.
Kennzeichnungspflichten nach EU-Vorbild
Der erste Teil des Staatsvertrags setzt vor allem EU-Recht um: den European Media Freedom Act, den Digital Services Act (DSA), die Verordnung zu politischer Werbung und die KI-Verordnung, die seit 2. August mit dem AI Act die Kennzeichnung verpflichtend macht. Sie gelten laut Entwurf grundsätzlich für alle Mediengattungen.
In der Praxis bedeutet das: Deepfakes und andere synthetische Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen, müssen erkennbar gemacht werden. Bei Texten greift die Pflicht vor allem dann, wenn sie Themen von öffentlichem Interesse behandeln und keiner redaktionellen Kontrolle unterliegen.
KI in der Medienaufsicht: mit Bremse
Der Staatsvertrag regelt zudem, wie die Landesmedienanstalten selbst KI einsetzen dürfen, etwa mit dem bereits seit 2022 laufenden Tool KIVI. Es durchsucht seither Plattformen wie YouTube, X, Telegram oder TikTok automatisiert nach rechtswidrigen Inhalten.
Neu ist ein so genannter Kooperationsmechanismus: Leitet eine Medienanstalt wegen KI-Kennzeichnungspflichten ein Verfahren gegen einen öffentlich-rechtlichen Sender oder einen Presseverlag ein, darf sie nicht allein entscheiden. Sie muss das jeweilige Aufsichtsgremium oder den Deutschen Presserat einbinden.
Diese Regelung war nicht unumstritten: Die EU-Kommission hatte im März kritisiert, dass für Online-Plattformen keine zusätzlichen Pflichten aus deutschem Medienrecht gelten dürften, da der DSA bereits einen einheitlichen EU-Rahmen schafft. Die Länder haben daraufhin klargestellt, dass ihre Vorgaben – etwa der technische Zugang, den Medienanstalten von Plattformen für den KI-Aufsichtseinsatz einfordern können – bestehendes EU-Recht nicht einschränken.
Eingebettet in größeres Reformpaket
Die KI-Regeln aus dem neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag stehen nicht isoliert. Das geplante Werk sieht umfangreiche Reformen für die deutsche Medienbranche vor:
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Teil zwei des Staatsvertrags lockert parallel Werbevorschriften für privaten Rundfunk und schafft mehr Flexibilität (etwa Einzelspots und regionalisierte Werbung),
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ordnet das Medienkonzentrationsrecht neu (es orientiert sich künftig an Umsatz und Gewinn eines digitalen Anbieters und nicht mehr an TV-Reichweiten)
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und will auch „Family Influencing“ regulieren: Werbung mit Kindern und Jugendlichen darf künftig ausdrücklich nicht deren Unerfahrenheit ausnutzen oder ihren Interessen schaden.
Offene Fragen im Verfahren ...
Ob der Zeitplan hält, ist nicht ausgemacht. Da Staatsverträge einstimmig von allen Ländern beschlossen werden müssen, gilt die politische Lage in Sachsen-Anhalt als Risiko: Sollte dort ein AfD-Ministerpräsident gewählt werden, der Medienstaatsverträge grundsätzlich ablehnt, wäre die gesamte Reform zumindest fürs Erste blockiert.
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