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Das steckt hinter den Video Trends

26. Oktober 2023

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Das Wechselspiel zwischen der Vielzahl der Inhalte und dem Orientierungsbedürfnis der Nutzenden prägen die Trendentwicklungen im Bereich Video. Um die Medienvielfalt zu gewährleisten, gibt der Medienstaatsvertrag den Anbietern Vorgaben, die einen Fokus auf die Auffindbarkeit von Public-Value-Inhalten setzen. Eine Herausforderung in Umsetzung und Nutzerfreundlichkeit für die Plattformbetreiber und Smart-TV-Hersteller? Darüber diskutieren Expert:innen bei den MEDIENTAGEN MÜNCHEN 2023.

 

Wir bewegen uns in einem Spannungsfeld. Wir, das sind die Nutzenden von Smart TVs. Mittlerweile umfasst diese Gruppe 74 Prozent der deutschen Haushalte, stellt Andreas Hombach, Director in der Insights Division bei Kantar, ein Ergebnis der Studie „Video Trends 2023“ vor. 40 Prozent – Tendenz steigend – nutzen die Benutzeroberfläche des Smart TV mittlerweile als Einstieg ins Programm. Vor allem diese Entwicklung prägt die Trendentwicklungen, wie Impulsgeber Bernd Riefler, CEO von veed analytics, in seinem Impuls zeigt.

Die Vielfalt auf der Benutzeroberfläche ist komplex. Sie fördert zum einen die Neugierde der Nutzenden, Inhalte zu entdecken und das Bedürfnis, selbst Inhalte auszuwählen. Auf der anderen Seite steht eine Überforderung bei eben dieser Auswahl und das Bedürfnis nach Bequemlichkeit beim Publikum

Aus diesen Spannungsfeldern heraus zeigen sich laut Riefler drei Trendentwicklungen:

  1. Personalisierung – verbunden mit dem nächsten Paradox of Choice: Wählen Nutzende die Empfehlungen überhaupt aus?
  2. Aggregation: Im Bereich Betriebssysteme lasse sich eine Konsolidierung beobachten. Das, so Riefler, sei ein ganz normaler Prozess, der sich zum Beispiel auch bei Smartphones beobachten lässt. Doch so entstehen Gatekeeper, die sich mit der Herausforderung auseinandersetzen müssen, mit lokalen Voraussetzungen zurecht zu kommen.
  3. Inhalte: Für Anbieter stelle sich die Frage, wie die Inhalte dargestellt werden und ob sie auffindbar sind.

Nutzerfreundlichkeit vs. Auffindbarkeit?

Letzteres ist ein Thema, das die ARD umtreibt, berichtet Tanja Hüther, Leiterin des ARD Distributionsboards: „Die Auffindbarkeit ist eine immense Herausforderung für uns.“ So müsse neben der Bereitstellung der Plattform auch noch das Zurechtfinden im Dschungel an Plattformbetreibern und Betriebssystemen gewährleistet werden.

Elke Walthelm, Executive Vice President Content & Technology und Managing Director von Sky Deutschland & NBC Universal Global Networks Deutschland gibt an: „Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden ihr Bedürfnis nach Inhalten einfach bedienen können.“ Sky wolle aber auch die eigenen Inhalte auffindbar machen.

Die Vielfalt der Medienangebote zu wahren, sei ein wichtiges Anliegen der Medienanstalten und im Medienstaatsvertrag (MStV) festgehalten, so Dr. Thorsten Schmiege. Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien betont: "Als Regulierer geht es uns primär darum, dass es fair zugeht: Ist das, was da an der Benutzeroberfläche passiert, Chancengleichheit?“

 

Die Schwierigkeit des Begriffs Public Value

Doch wie steht es aktuell um Transparenz und Auffindbarkeit auf den Benutzeroberflächen, insbesondere von Public-Value-Inhalten, die seit September 2021 mit Regelungen im MStV enthalten sind? Und wie sinnvoll ist die Begrifflichkeit Public Value für die Orientierung der Nutzenden?

Ein Blick auf die Ergebnisse der Video-Trends-2023-Studie zeigt:

  • 37 Prozent der Menschen in Deutschland wollen mehr darüber erfahren, warum bestimmte Inhalte auf Apps oder Smart-TV-Oberflächen gezeigt werden.
  • Je jünger, desto größer ist das Interesse: In der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen interessieren sich 52 Prozent dafür.
  • Außerdem wünsche sich ein Drittel der jungen Zielgruppe Orientierung für Inhalte mit Public Value.
Eine Angabe, die mit Vorsicht zu genießen sei, merkt Elke Walthelm an: „Es ist wirklich schwierig, aus einer Umfrage die Ableitung zu machen, was der Kunde tatsächlich gezeigt bekommen will und unter Public Value versteht. Primär möchte der Kunde das gezeigt bekommen, wofür er bezahlt.“ Public Value – ein Begriff, der viel Raum für individuelle Interpretationen lässt. Fragt man Google, bedeutet die Begrifflichkeit „Meinungsbildend“. Doch wer entscheidet, was ein wertvoller, qualitativ hochwertiger Inhalt ist?

Eine nach gesetzlichen Kriterien erstellte Liste soll den Anbietern bei der Zuordnung helfen. Damit entscheidet erstmals der Regulierer, was unter Public Value zu verstehen ist. In der Praxis haben Plattformbetreiber und Smart-TV-Hersteller die Vorgaben jedoch noch nicht umgesetzt oder sind aktuell erst in der Umsetzung. Zum einen, um Nutzende nicht zu verwirren, zum anderen, weil die Anpassung der Benutzeroberfläche durchaus eine Herausforderung darstellt.

 

Die Umsetzung des MStV stellt vor Herausforderungen

In diesem Punkt sind sich auch die Teilnehmenden am Panel „Public Value – eine Halbzeitanalyse“ einig. Plattformbetreiber wie Sky, Vodafone oder Amazon haben als globale oder europäische Anbieter damit umzugehen, die Vorgaben im MStV als alleindeutsche Lösung umzusetzen. Technisch und finanziell eine Herausforderung. So erklärt Inga Moser von Filseck, Head of Media & Entertainment Policy DACH bei Amazon: „Wir müssen da manuell eingreifen. Das ist ein enormer Aufwand, aber wir sind der Regulierung gefolgt.“ Diverse Endgeräte und Sofwarelösungen lassen die Umsetzung zum Großprojekt werden.

Bleibt die Frage nach dem Nutzen für die Nutzenden. Diesbezüglich zeigen die Panel-Teilnehmenden sich skeptisch: Begeisterungsstürme habe es bei den Kund:innen nicht gegeben, außerdem erschließe sich kein wirklicher Mehrwert, gibt Kristina Freymuth, General Counsel DACH bei Sky Deutschland, an. Trotzdem seien alle Plattformbetreiber daran interessiert, die Vielfalt der Angebote auffindbar zu machen. Der Austausch sei konstruktiv und engagiert, so Dr. Annette Schumacher, Geschäftsführerin der BLM.

Sie verspricht: „Wo wir können, versuchen wir die Schwierigkeiten aufzugreifen und entsprechende Angebote zu machen.“

 


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